Kreissynode

Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises, neben dem Superintendent*in und dem Kreiskirchenrat (KKR). Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Aufgabe der Kreissynode ist es die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben.

Ansprechpartner

Präses Rene Petzold




René Petzold

Präses




Doreen Drath

Stellvertretende Präses

Anschrift

Ramona Zipfel

Büro des Kirchenkreises

Ramona Zipfel
Burgstraße 1, 07973 Greiz
Tel. 03661 671005
Mail: kirchenkreis.greiz@ekmd.de

 

Mitglieder & Aufgaben der Kreissynode

  • Die Kirchengemeinden und Dienstbereiche haben Anteil an der Leitung des Kirchenkreises
  • Die Kreissynode beschließt über die Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises
  • Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab
  • sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan
  • sie beschließt über eine Gebäudekonzeption
  • sie legt die Zweckbestimmung der Kreiskollekten fest
  • Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen.
  • Sie beschließt über die Bildung von Regionen
  • sie wählt den/die Superintendent*in
  • sie nimmt weitere ihr aufgetragene Wahlen vor
  • Sie bestellt die Visitationskommission und
  • nimmt weitere durch die Verfassung zugewiesene Aufgaben wahr
  • Als Kontrollorgan nimmt sie den Bericht des Kreiskirchenrates entgegen und kann ihm Aufträge erteilen und sie erteilt der Haushaltsführung Entlastung.
  • Ihre Außenwirkung wir bestimmt durch die Stellungnahme zu gesellschaftlichen Fragen und dem Antragsrecht bei der Landessynode.

Präses: René Petzold
Stellvertreterin: Doreen Drath

1AumaPolsterHelmut
2Fraureuth-GottesgrünEibischKarl-Heinz
3ReinsdorfBudillElke
4GreizFügmannUta
5  WohlrabDieter
6Caselwitz-HohndorfFlachHenry
7Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Draht Doreen
8Triebes-Hohenleuben Limmer Christine
 LangenwetzendorfHilbertSike
10HohenleubenUngermannJoachim
11LangenwetzendorfPetzoldRené
12Döhlen-StaitzSachseEvelyn
13Pöllwitz-SchönbachRohlederOliver
14KGV TschirmaSchröterSabine
15ZeulenrodaThoßHolger
16Pfarrkonvent Region OstSchüttMichael
17Pfarrkonvent Region MitteDebusMichél
18 Pfarrkonvent Region WestPeukertGunnar
19GemeindepädagogenStrobelPauliene
20 KantorenkonventRaddatzStefan
21 KITAs/Verw./Techn. DienstHockeJacqueline
22 Hinzuberufene Region OstBenderHenriette
23Hinzuberufene Region MitteBergmannMichael
24Jugenddelegierte Region OstSchumannGreta
25Jugenddelegierte Region MitteRiedelCatharina

 26

 

Jugenddelegierte Region WestEbertLuisa

Kreiskirchenrat der Kreissynode

Der Kreiskirchenrat ist das Leitungsgremium der Kreissynode des Kirchenkreises Greiz. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er bildet ab 1.1.2027 mit den Kreiskirchenräten der Kirchenkreise Altenburger Land und Gera die sogenannte „Räteversammlung des Kirchenkreisbundes Ostthüringen (KKBOT).

  1. Superintendent Tobias Steinke, Greiz, Vorsitzender
  2. Pfarrer Ingolf Herbst, Zeulenroda
  3. René Petzold, Langenwetzendorf, Präses Kreissynode
  4. Pedra Hofmeister, GKR Mitglied Tschirma
  5. Eibisch, Karl-Heinz, GKR-Mitglied Fraureuth
  6. Doreen Drath, 1. stellv. Vors. GKR Teichwolframsdorf
  7. Henry Flach, GKR-Mitglied Caselwitz-Hohndorf
  8. Uta Fügmann, GKR-Mitglied Greiz
  9. Evelyn Sachse, GKR-Mitglied Göhren-Döhlen

Landessynodale:
1. Pfn. Lisa Krille, Auma-Weidatal
2. Dieter Weinlich, Zeulenroda

Superintendent Tobias Steinke
Burgstraße 1, 07973 Greiz
tobias.steinke@ekmd.de

Der Kreiskirchenrat Greiz im November 2026 (von rechts):
Superintendent Tobias Steinke, Uta Fügmann KG Greiz, Pfr. Ingolf Herbst KG Zeulenroda, Präses René Petzold (KG Langenwetzendorf, Henry Flach KG Caselwitz-Hohndorf, Doreen Draht (KG Teichwolframsdorf, Kreiskantor Stefan Raddatz, Pedra Hofmeister KGV Tschirma, Karl-Heinz Eibisch KG Fraureuth, Evelyn Sachse KG Göhren-Döhlen. Es fehlt Pauliene Strobel Gemeindepädagogin Region Greiz

Ausschüsse der Kreissynode

Aufgaben:

Die Haushaltsplanung für den Kirchenkreis hat eine feste Terminschiene

  • Anträge zum Kirchenkreisanteil bis 31. Oktober für folgendes Jahr.
  • Beratung im Kreiskirchenrat in der Regel im November
  • Beratung im Finanzausschuss ebenso im November
  • Haushaltssynode Abendsitzung

Was uns fehlt, ist eine vorauslaufende Finanzplanung.
Bei Investitionen, Rücklagenentnahmen, Defiziten und Darlehen im laufenden Haushalt ist zwingend der Finanzausschuss einzuberufen.
Im Verwaltungsrat des Zweckverbandes zur Unterhaltung des Kreiskirchenamtes Gera sowie allen Verhandlungen um Verwaltungsstellen und außergewöhnliche Vorgänge in der Verwaltung und im technischen Dienst ist der Finanzausschuss mit einem berufenen Mitglied zwingend zu beteiligen.

Mitglieder:

  • Pedra Hofmeister, Tschirma
  • Evelyn Sachse, Triebes
  • Christian Göller, Auma
  • Justin Künzel,  Zeulenroda
  • Mike Zimmermann, Auma

Aufgaben:

Wir haben einen klaren Ablaufplan für die Vergabe der Baumittel im jeweiligen Haushaltsjahr.

Bis zum 15.8. des Vorjahres werden die Anträge der Kirchengemeinden an den Baulastfond 4fach im KKA Gera, Bauabteilung, eingereicht. Die notwendigen Unterlagen sind insbesondere:

  • Antragsformular
  • Kostenangebote oder Sanierungskonzept
  • Farbfotos
  • Stellungnahme TLDA bzw. Anzeige über eine Maßnahme an einem kirchlichen Kulturdenkmal

Die Anträge werden durch die Bauabteilung des Kreiskirchenamtes in entsprechenden Listen mit Angaben zu Drittförderungen erfasst. Nach vollständiger Erfassung wird eine Ausfertigung der Listen sowie der Anträge an Pfarrer Michael Behr, Zeulenroda übersandt.

Bis zum 15.10. des Vorjahres erfolgt unter Beteiligung des Kirchbaureferenten die Beratung über die Anträge im Bauausschuss und das Setzen von Prioritäten als Grundlage der Abstimmung mit den öffentlichen Fördergebern

Bis zum 7. November des Vorjahres beschließt der Kreiskirchenrat die vorgenannte Prioritätensetzung über Einreichung der Prioritätenliste als Beschlussvorlage. Der Finanzausschuss erhält vom Bauausschuss für die Haushaltsplanung alle Unterlagen zur Einsicht.

Bis Ende April des Jahres erfolgt die konkrete Vergabe der Baumittel im Bauausschuss des Kirchenkreises nach Kenntnisnahme der zu erwartenden öffentlichen Fördermittel unter Vorbehalt der Zustimmung aus dem Kreiskirchenrat. Zur Bestätigung durch den Kreiskirchenrat wird eine entsprechende Beschlussvorlage nach der Bauausschusssitzung vorgelegt. Nach Beschluss des

Kreiskirchenrates und Rückinformation an die Bauabteilung des KKA, werden durch das KKA entsprechende Bescheide erstellt und an die Kirchengemeinden versandt.

Anträge an den Bauvorbereitungs- und Notfonds können ganzjährig und formlos über den Kirchenkreis gestellt werden. Um kurzfristig agieren zu können, trifft die Entscheidung über die Anträge Herr Behr (bzw. der Superintendent) im Einvernehmen mit der zuständigen Baureferentin Frau Köhler. Die Kirchengemeinden werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Zum Jahresende werden dem Kreiskirchenrat und dem Bauausschuss eine Übersicht der bewilligten Mittel vorgelegt.

Mitglieder:

  • Elke Budill, Reinsdorf
  • Pfr. Michael Schütt, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
  • Henry Flach, Hohndorf
  • Joachim Ungermann, Hohenleuben
  • Andreas Jakob, Auma
  • Melchior Krille, Auma, 
  • Christian Göller, Auma
  • Karl-Heinz Herbold, Pöllwitz-Schönbach
  • Andreas Schmidt, Weckersdorf

Aufgaben:

  • Förderung, Zurüstung, Weiterbildung, Würdigung von ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in unseren Gemeinden ist „ein Gebot der Stunde“?
  • Finanzierung von geringfügig und befristet Angestellten in den Gemeinden als Entlastung in größer gewordenen Kirchspielen ist dran?
  • Projekte regionaler Zusammenarbeit von zwei und mehr Kirchengemeinden gibt es zu wenig?
  • Missionarische, öffentlichkeitswirksame und soziale Projekte und Veranstaltungen Gemeindeberatung, Supervision, Konzeptentwicklung als Teamarbeit muss sein?
  • Refinanzierung von Stellenanteilen von Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst im Kirchenkreis?
  • Unterstützung Partnerkirchenarbeit Tansania, Sozialfond, diakonische Aktivitäten?
  • Die Visitationsordnung wurde von der Landessynode neu beschlossen. Das Instrument der Visitation ist gut reformatorisch. Die Visitation ist ein Dienst der Beratung. Wie gestalten wir die künftigen Visitationen?
  • Der Landkreis verändert sich demographisch. Die Seniorenarbeit ist das neue Aufgabenfeld. Netzwerke, Runde Tische, Arbeitsgemeinschaften der Senioren gibt es wenige. Haben wir hier eine Aufgabe?
  • Armut im ländlichen Räumen wird versteckt. Konkrete Hilfen werden vom Staat abverlangt, aber kaum angeboten. Nachbarschaftliche Hilfe, einfache Unterstützungen, konkrete Projekte in unseren Gemeinden sind schwach entwickelt. Was leisten wir?
  • Die aufgezählten Herausforderungen sind natürlich erweiterbar und veränderbar.


Mitglieder:

Diakonie und soziale Arbeit

  • Henriette Bender, Diakonieverein Greiz
  • Michael Bergmann
  • Florian Eismann, Fraureuth
  • Christian Göller, Auma
  • Helmut Polster, Auma
  • Cirsten Wetzel, Langenwetzendorf
 
Kinder- und Jugendausschuss

  • Greta Schumann, Jugenddelegierte Region Ost
  • Luisa Ebert, Jugenddelegierte Region West
  • Catharina Riedel, Jugenddelegierte Region Mitte
  • Oliver Rohleder, Pöllwitz-Schönbach
  • Jacqueline Hocke, MAV Verwaltung
  • Pauliene Strobel, Gemeindepädagogin Region Ost
  • René Obst, Gemeindepädagoge Region Mitte

Aufgaben:

laut Visitationsordnung

Mitglieder:

  • Kirchenrätin Carola Strauß, gesetztes Mitglied als Mitarbeiterin des Kreiskirchenamtes Gera
  • Kreiskantor Stefan Raddatz Kirchenmusik
  • Tobias Steinke, Superintendent
  • Karl-Heinz Eibisch, Fraureuth

Mitglieder:

  • René Petzold, Vors. Kreissynode
  • Pfr. Michael Schütt, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
  • Tobias Steinke, Superintendent
  • Michael Bergmann
  • Stefan Raddatz, Kreiskirchenmusiker
  • Michél Debus, Pfr. Triebes-Hohenleuben
  • Christine Limmer,  Triebes-Hohenleuben
  • Pfr. Ingolf Herbst, Zeulenroda