Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises, neben dem Superintendent*in und dem Kreiskirchenrat (KKR). Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Aufgabe der Kreissynode ist es die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben.

Präses
Mail: rene.petzold@ekmd.de

Stellvertretende Präses
Mail: doreen.drath@gmail.com

Ramona Zipfel
Burgstraße 1, 07973 Greiz
Tel. 03661 671005
Mail: kirchenkreis.greiz@ekmd.de
Präses: René Petzold
Stellvertreterin: Doreen Drath
| 1 | Auma | Polster | Helmut |
| 2 | Fraureuth-Gottesgrün | Eibisch | Karl-Heinz |
| 3 | Reinsdorf | Budill | Elke |
| 4 | Greiz | Fügmann | Uta |
| 5 | Wohlrab | Dieter | |
| 6 | Caselwitz-Hohndorf | Flach | Henry |
| 7 | Mohlsdorf-Teichwolframsdorf | Draht | Doreen |
| 8 | Triebes-Hohenleuben | Limmer | Christine |
| 9 | Langenwetzendorf | Hilbert | Sike |
| 10 | Hohenleuben | Ungermann | Joachim |
| 11 | Langenwetzendorf | Petzold | René |
| 12 | Döhlen-Staitz | Sachse | Evelyn |
| 13 | Pöllwitz-Schönbach | Rohleder | Oliver |
| 14 | KGV Tschirma | Schröter | Sabine |
| 15 | Zeulenroda | Thoß | Holger |
| 16 | Pfarrkonvent Region Ost | Schütt | Michael |
| 17 | Pfarrkonvent Region Mitte | Debus | Michél |
| 18 | Pfarrkonvent Region West | Peukert | Gunnar |
| 19 | Gemeindepädagogen | Strobel | Pauliene |
| 20 | Kantorenkonvent | Raddatz | Stefan |
| 21 | KITAs/Verw./Techn. Dienst | Hocke | Jacqueline |
| 22 | Hinzuberufene Region Ost | Bender | Henriette |
| 23 | Hinzuberufene Region Mitte | Bergmann | Michael |
| 24 | Jugenddelegierte Region Ost | Schumann | Greta |
| 25 | Jugenddelegierte Region Mitte | Riedel | Catharina |
26
| Jugenddelegierte Region West | Ebert | Luisa |
Der Kreiskirchenrat ist das Leitungsgremium der Kreissynode des Kirchenkreises Greiz. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er bildet ab 1.1.2027 mit den Kreiskirchenräten der Kirchenkreise Altenburger Land und Gera die sogenannte „Räteversammlung des Kirchenkreisbundes Ostthüringen (KKBOT).
Landessynodale:
1. Pfn. Lisa Krille, Auma-Weidatal
2. Dieter Weinlich, Zeulenroda
Superintendent Tobias Steinke
Burgstraße 1, 07973 Greiz
tobias.steinke@ekmd.de
Aufgaben:
Die Haushaltsplanung für den Kirchenkreis hat eine feste Terminschiene
Was uns fehlt, ist eine vorauslaufende Finanzplanung.
Bei Investitionen, Rücklagenentnahmen, Defiziten und Darlehen im laufenden Haushalt ist zwingend der Finanzausschuss einzuberufen.
Im Verwaltungsrat des Zweckverbandes zur Unterhaltung des Kreiskirchenamtes Gera sowie allen Verhandlungen um Verwaltungsstellen und außergewöhnliche Vorgänge in der Verwaltung und im technischen Dienst ist der Finanzausschuss mit einem berufenen Mitglied zwingend zu beteiligen.
Mitglieder:
Aufgaben:
Wir haben einen klaren Ablaufplan für die Vergabe der Baumittel im jeweiligen Haushaltsjahr.
Bis zum 15.8. des Vorjahres werden die Anträge der Kirchengemeinden an den Baulastfond 4fach im KKA Gera, Bauabteilung, eingereicht. Die notwendigen Unterlagen sind insbesondere:
Die Anträge werden durch die Bauabteilung des Kreiskirchenamtes in entsprechenden Listen mit Angaben zu Drittförderungen erfasst. Nach vollständiger Erfassung wird eine Ausfertigung der Listen sowie der Anträge an Pfarrer Michael Behr, Zeulenroda übersandt.
Bis zum 15.10. des Vorjahres erfolgt unter Beteiligung des Kirchbaureferenten die Beratung über die Anträge im Bauausschuss und das Setzen von Prioritäten als Grundlage der Abstimmung mit den öffentlichen Fördergebern
Bis zum 7. November des Vorjahres beschließt der Kreiskirchenrat die vorgenannte Prioritätensetzung über Einreichung der Prioritätenliste als Beschlussvorlage. Der Finanzausschuss erhält vom Bauausschuss für die Haushaltsplanung alle Unterlagen zur Einsicht.
Bis Ende April des Jahres erfolgt die konkrete Vergabe der Baumittel im Bauausschuss des Kirchenkreises nach Kenntnisnahme der zu erwartenden öffentlichen Fördermittel unter Vorbehalt der Zustimmung aus dem Kreiskirchenrat. Zur Bestätigung durch den Kreiskirchenrat wird eine entsprechende Beschlussvorlage nach der Bauausschusssitzung vorgelegt. Nach Beschluss des
Kreiskirchenrates und Rückinformation an die Bauabteilung des KKA, werden durch das KKA entsprechende Bescheide erstellt und an die Kirchengemeinden versandt.
Anträge an den Bauvorbereitungs- und Notfonds können ganzjährig und formlos über den Kirchenkreis gestellt werden. Um kurzfristig agieren zu können, trifft die Entscheidung über die Anträge Herr Behr (bzw. der Superintendent) im Einvernehmen mit der zuständigen Baureferentin Frau Köhler. Die Kirchengemeinden werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Zum Jahresende werden dem Kreiskirchenrat und dem Bauausschuss eine Übersicht der bewilligten Mittel vorgelegt.
Mitglieder:
Aufgaben:
Mitglieder:
Diakonie und soziale Arbeit
Aufgaben:
laut Visitationsordnung
Mitglieder:
Mitglieder: